Stellen Sie sich vor: Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und sind sich nach den Kaufpreisverhandlungen mit dem Eigentümer einig geworden. Jetzt müssen Sie nur noch den Kaufvertrag unterzeichnen und sind brandneuer Besitzer einer Immobilie… oder doch nicht? Wie eine Eigentumsübertragung abläuft und wann Sie offiziell der neue Eigentümer Ihres Traumhauses sind, erfahren Sie in unserem neuen Artikel.
Der Weg führt zum Notar
Der erste Weg zur Eintragung ins Grundbuch führt zum Notar. Ohne diesen ist ein Immobilienverkauf nicht möglich. Der Notar setzt den Vertragsentwurf auf, den sowohl Eigentümer als auch Käufer zur Prüfung erhalten. In dieser Phase können beide Parteien Änderungen und Sonderregelungen im Vertrag vermerken. Nach der Prüfung vereinbaren Sie einen Termin zur Vertragsunterzeichnung. Dieser Schritt kann auch von einem Makler übernommen werden. Bei der Vertragsunterzeichnung vor Ort liest der Notar den finalen Vertrag erneut vor und unterrichtet Käufer und Verkäufer über Konsequenzen und weitere Schritte zum Übertrag. Bitte beachten Sie, dass der Notar neutral agiert und keine Rechtsberatung liefern darf. Sofern diese benötigt wird, sollte ein Rechtsanwalt mit vor Ort sein.
Der Eintrag in die Auflassungsvormerkung
Nach Unterzeichnung des Vertrags sind Sie jedoch nach wie vor noch nicht der neue Eigentümer der Immobilie. Da die Neueintragung im Grundbuch mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, gibt der Notar zunächst Ihre Vormerkung im Grundbuch an – die sogenannte Auflassungsvormerkung. Diese schützt den Käufer davor, dass der Noch-Eigentümer die Immobilie in der Bearbeitungszeit der Grundbucheintragung anderweitig verkaufen oder mit Grundpfandrechten belasten kann.