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Das ändert sich 2025 für Immobilieneigentümer

2025 wird ein entscheidendes Jahr für Immobilienbesitzer in Deutschland. Die Reform der Grundsteuer und Änderungen bei der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen stehen vor der Tür und werden erhebliche Auswirkungen auf Eigentümer und deren Entscheidungen haben. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte vor, die Sie als Eigentümer in Ulm und Umgebung kennen sollten.

Grundsteuerreform: Gewinner und Verlierer

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 notwendig wurde. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer gerechter zu gestalten und eine einheitliche Bewertung von Grundstücken zu gewährleisten. Während Eigentümer in Regionen mit niedrigen Bodenrichtwerten von einer Steuersenkung profitieren könnten, erwarten teure Städte wie Ulm höhere Belastungen. 

CO2-Steuer steigt

Im Januar stieg der CO2-Preis von 45 auf 50 Euro pro Tonne. Ziel ist es, fossile Energieträger wie Erdgas oder Heizöl unattraktiver zu machen. Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform ist das Modernisierungsgesetz. Damit sollen Hausbesitzer motiviert werden, veraltete Heizungen durch energieeffiziente Lösungen zu ersetzen. Dies dient nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch der langfristigen Kostenersparnis. Insbesondere Haushalte, die in CO₂-arme Technologien investieren, profitieren von niedrigeren Energiekosten.

Andererseits bringt die Reform auch einige Herausforderungen mit sich. Höhere Heizkosten könnten vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen belasten. Darüber hinaus wird der Verwaltungsaufwand für Vermieter steigen, da die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden müssen. Dies könnte zu Spannungen führen, insbesondere wenn die Betriebskosten steigen und nicht immer transparent sind.

Photovoltaikanlagen und die neue Einspeisevergütung

Ab 2025 läuft die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen schrittweise aus und wird durch alternative Fördermodelle ersetzt. Konkret bedeutet dies, dass bei negativen Strompreisen keine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom mehr gezahlt wird und ein einmaliger Zuschuss bei der Installation von Photovoltaikanlagen die Anfangsinvestition erleichtern soll.

Ziel dieser Änderungen ist es, den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms stärker in den Vordergrund zu rücken und die finanzielle Belastung durch die Einspeisevergütung zu reduzieren. Für Immobilieneigentümer, die bereits in Solarenergie investieren oder dies planen, können sich daraus sowohl Vor- als auch Nachteile ergeben.

Informiert und vorbereitet

Fundierte Planung und rechtzeitiges Handeln sind entscheidend, um mögliche Vorteile zu nutzen und unerwünschte Kosten zu vermeiden. Wir von Immobilien Ulm sind Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, die richtige Entscheidung für Ihre Immobilie zu treffen. 

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